physiotherapie

Illek

Zuweisung vom Arzt

Vor Beginn der ersten Therapiesitzung benötigen Sie eine ärztliche Überweisung für Physiotherapie von Ihrem behandelnden Arzt, sei es ein Hausarzt oder ein Facharzt. Diese Überweisung sollte eine Diagnose, die Art der Therapie (Physiotherapie, Heilmassage, usw.) sowie die geplante Dauer der jeweiligen Therapie enthalten. Falls Hausbesuche erforderlich sind und dafür eine Rückerstattung durch die Krankenkasse gewünscht wird (siehe „Kostenerstattung“), muss dies ebenfalls auf der Überweisung vermerkt sein.

Es ist wichtig, dass Sie die ärztliche Überweisung bei Ihrer ERSTEN Therapiesitzung mitbringen, um sicherzustellen, dass die Behandlung entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen durchgeführt werden kann. Sollten Sie weitere Fragen zur Verordnung oder zur Kostenerstattung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Bewilligung durch die Krankenkasse

Damit die Kosten für die Physiotherapie von Ihrer Krankenkasse erstattet werden können, muss die ärztliche Verordnung von der Krankenkasse bewilligt werden (ausgenommen ÖGK, Stand 2023). Diese Bewilligung kann persönlich, elektronisch oder per Post bei Ihrem Sozialversicherungsträger beantragt werden.

Es ist wichtig, dass Sie die erforderlichen Schritte unternehmen, um die Bewilligung der Krankenkasse zu erhalten, bevor Sie mit der Therapie beginnen. Dadurch stellen Sie sicher, dass ein Teil der Kosten für die Physiotherapie rückerstattet wird und Sie keine unerwarteten finanziellen Belastungen haben.

Sollten Sie Fragen zur Beantragung der Bewilligung haben oder Unterstützung bei diesem Prozess benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Terminvereinbarung

Um einen Termin zu vereinbaren, erreichen Sie mich unter der Telefonnummer 0676 618 30 40. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um einen passenden Termin für Ihre physiotherapeutische Behandlung zu finden.

Bitte beachten Sie, dass es wichtig ist, Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, rechtzeitig abzusagen. Hierfür nutzen Sie bitte die oben genannte Telefonnummer oder senden Sie mir eine SMS. Termine, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, müssen vollständig in Rechnung gestellt werden.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass diese Regelung besteht, um den Behandlungsablauf effizient zu gestalten und anderen Patienten die Möglichkeit zu geben, Termine wahrzunehmen. Bei Fragen zur Terminabsage oder zur Vereinbarung eines neuen Termins stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Leistungen

Physiotherapie

50 pro Einheit
  • 30 Minuten
  • Physiotherapie in der Schwangerschaft und nach Geburten, Rückbildung, Behandlung von Narben (zB nach Kaiserschnitt)
  • Physiotherapie im orthopädischen und traumatologischen Bereich, nach Unfällen oder Operationen
  • Physiotherapie bei stressbedingten Symptomen (zB Spannungskopfschmerzen, Zähnepressen,...)
  • Beckenbodentraining
  • Hausbesuche im Bezirk Mödling auf Anfrage. zusätzlich 27 €

Physiotherapie

70 pro Einheit
  • 45 Minuten
  • Physiotherapie in der Schwangerschaft und nach Geburten, Rückbildung, Behandlung von Narben (zB nach Kaiserschnitt)
  • Physiotherapie im orthopädischen und traumatologischen Bereich, nach Unfällen oder Operationen
  • Physiotherapie bei stressbedingten Symptomen (zB Spannungskopfschmerzen, Zähnepressen,...)
  • Beckenbodentraining
  • Hausbesuche im Bezirk Mödling auf Anfrage. zusätzlich 27 €

Physiotherapie

90 pro Einheit
  • 60 Minuten
  • Physiotherapie in der Schwangerschaft und nach Geburten, Rückbildung, Behandlung von Narben (zB nach Kaiserschnitt)
  • Physiotherapie im orthopädischen und traumatologischen Bereich, nach Unfällen oder Operationen
  • Physiotherapie bei stressbedingten Symptomen (zB Spannungskopfschmerzen, Zähnepressen,...)
  • Beckenbodentraining
  • Hausbesuche im Bezirk Mödling auf Anfrage. zusätzlich 27 €

Trageberatung

80 pro Einheit
  • Erstberatung
  • Paarberatung zusätzlich 15 €
  • Hausbesuche im Bezirk Mödling auf Anfrage. zusätzlich 27 €

Kostenerstattung

Nach Abschluss der Therapieserie erhalten Sie eine Honorarnote, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums auf das angegebene Konto zu überweisen ist. Anschließend können Sie die bewilligte ärztliche Verordnung zusammen mit der Honorarnote und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um eine Teil-Kostenerstattung zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die genaue Höhe der Kostenerstattung von Ihrem Sozialversicherungsträger abhängig ist. Es empfiehlt sich, vor der Einreichung der Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse Rücksprache zu halten, um Informationen über den genauen Erstattungsbetrag und weitere Anforderungen zu erhalten.

Sollten Sie Fragen zur Kostenerstattung oder Unterstützung bei der Einreichung der Unterlagen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.